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Sonnwendfeuer 2021



Sonnwendfeuer (21. Juni 2021); da der 21. Juni 2021 auf einen Monntag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag (26. Juni 2021) zulässig.


Weitere Informationen vom Land Steiermark erhalten Sie hier


Hier noch ein paar Tipps von unserer Seite:

  • Vergessen Sie nicht, Ihr Sonnwendfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde anzumelden - Sie vermeiden so eine ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist.

  • Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz - der Umwelt zuliebe. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben im Sonnwendfeuer nichts verloren.

  • Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Sonnwendfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.

  • Halten Sie wegen Rauch und Hitze ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bäumen (mindestens 50 Meter) und zu Straßen (mindestens 100 Meter) ein. Beachten Sie die Hauptwindrichtung!

  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko!

  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.

  • Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug.

  • Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.

  • Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material - Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.

  • Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.

  • Kleinere Verbrennungen kühlen Sie am besten sofort mit Wasser: Maximal jedoch zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius), denn bei längerer Kühlung kann es auch zur Unterkühlung der betroffenen Person führen. Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 144. Auch bei kleineren Verbrennungen ist es sinnvoll den Arzt aufzusuchen.

  • Sollte Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über Notruf 122 zu alarmieren. Wir stehen auch an diesem Wochenende wieder rund um die Uhr einsatzbereit, um in Not und Gefahr zu helfen.

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